
ist eine Personenvereinigung zur Erfüllung der von ihren Mitgliedern (Genossen) angestrebten Zwecke, insbesondere der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Ihre ältesten Formen betreffen die vielleicht von Verwandtschaften ausgehende gemeinsame Nutzung von Land. Bedeutsam ist die möglicherweise...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Genossenschaft, plur. die -en, 1) Der Zustand, da zwey oder mehrere einerley Umstände mit einander gemeinen haben; ohne Plural. Besonders wurde es ehedem von der Gleichheit des Standes gebraucht. 2) Die Genossen se...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1334

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit freier und wechselnder Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Verein, denn ihre Tätigkeit ist...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Genossenschaft.htm
(eG) Juristische Person des Privatrechts mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Zweck einer Gesellschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern. Dazu wird ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb eingerichtet, wies zum Beispiel die Volks- und Ra...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

G. sind Wirtschaftsunternehmen, deren wichtigstes Ziel die Förderung der gemeinsamen Interessen und des (i.d.R. wirtschaftlichen) Nutzens ihrer Mitglieder (bzw. Genossen) ist, während die Gewinnerzielung des Unternehmens selbst nachrangig ist. G. sind juristische Personen (unabhängige wechselnde Mitgliederzahl), die über eine Satzung (mit den Z...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Eine Genossenschaft ist eine rechtsfähige Vereinigung von Personen, die auf die Förderung und Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen durch Selbsthilfe ihrer Mitglieder durch gegenseitige Förderung gerichtet ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

(engl. cooperative association [society]) Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Die Förderung kann durch Beschaffung von Produktionsmitte...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Genossenschaft Rechtsgeschichte: im mittelalterlichen deutschen Recht eine Vereinigung von Stammes- oder Berufsgenossen zur gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben. Als wirtschaftliche Genossenschaft entstanden Mark-, Weide-, Wasser-, Deichgenossenschaften u. a. Auch die Verfassu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Genossenschaft, Genossenschaftskellerei, Kellereigenossenschaft, Kooperative, Winzergenossenschaft,Weinbereitung: Zusammenschluss von Winzern unter dem Dach einer Kellerei, die den Mitgliedern gehört und die deren Trauben gemeinsam verarbeitet sowie die Weine vermarktet. Genossenschaften gelten als ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Genossenschaft: Blick auf das Gebäude Berlin-Lichtenberg, in dem die Konsumgenossenschaft Berlin... Die Mitglieder der Genossenschaft bleiben einerseits selbstständig z. B. als Bauern, Gewerbetreibende, Handwerker oder Privatpersonen, gehen andererseits aber eine spezielle Koalition ein...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Spitzenweine von Genossen? Den Anfang machten Genossenschaften in Südtirol. Bereits Ende der 1980er-Jahre brachten sie Weine auf den Markt, die mit den besten Erzeugnissen von Winzern und Handelskellereien konkurrieren konnten, im Laufe der 1990er-Jahre verbesserte sich dann auch die Qualitä...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Genossenschaften sind juristische Personen des Privatrechts. Jedes Unternehmen, das diese Rechtsform wählt, muss den Zusatz `e.G.†œ im Namen tragen. Dies steht für `eingetragene Genossenschaft†œ. Genossenschaften sind durch das Genossenschaftsgesetz rechtlich geregelt. Sie müssen zwingend im Genossens...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich aufgrund gleicher wirtschaftlicher oder sozialer Interessen gemeinsam unternehmerisch betätigen, wird als Genossenschaft bezeichnet. Von Bedeutung ist ausschließlich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren rechtliche Grundlagen sich im Genossenschaftsgesetz fi...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich aufgrund gleicher wirtschaftlicher oder sozialer Interessen gemeinsam unternehmerisch betätigen, wird als Genossenschaft bezeichnet. Von Bedeutung ist ausschließlich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren rechtliche Grundlagen sich im Genossenschaftsgesetz fi...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Rechtsform mit beschränkter Haftung für mindestens drei Gründungsmitglieder. Geeignet für Gründungsteams oder für bestehende Unternehmen zum Zweck der Kooperation(Einkaufs-, Absatz-, Produktionsgenossenschaft usw.). Weitere Informationen: www.existenzgruender.de
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit freier und wechselnder Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Verein, denn ihre Tätigkeit ist nicht direkt auf Gewinn gerichtet, und sie kan...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Genossenschaft.html

english: association; cooperative; professional body] Siehe auch / Siehe: Wohnungsgenossenschaft
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

<i>(eG)</i> Mit Genossenschaft wird eine im Genossenschaftsgesetz geregelte Form der juristischen Person bezeichnet, deren Zweck es ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (= Genossen) oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG). Von einer eingetragene...
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https://www.lexexakt.de/glossar/genossenschaft.php

G. sind als eingetragene G. (e.G.) Körperschaften, also juristische Personen. Ähnlich wie beim Verein haben sie keine geschlossene Mitgliederzahl und ähnliche Mitbestimmungsrechte der Mitglieder. Anders als Vereine, die typischerweise als Idealvereine konzipiert sind, zielen G. auf die Förderung der Erwerbstätigkeit ihrer Mitglieder. Im Gegens...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Management) Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleichzeitig Inhaber sind und den Gewinn gleichmäßig untereinander aufteilen...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1764/genossenschaft/

Genossenschaft , im weitern Sinn s. v. w. Verein, Gesellschaft (s. d.), in der Rechtssprache insbesondere Bezeichnung für die Körperschaften des deutschen Rechts, welche keine Gemeinwesen (universitates) im römisch-rechtlichen Sinn sind, wie Markgenossenschaften, Gilden, Gewerkschaften etc.; meist schlechthin zur Bezeichnung der Erwerbs- und Wir...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Genossenschaften und Geistliche Genossenschaften.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung von Personen, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sich dabei in solidarischer Eigenhilfe unterstützen und dies durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördern wollen. Die Zahl ihrer Mitglieder (Genossen) ist nicht begrenzt. Es können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden. Die Ge......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/genossenschaft/genossenschaft.htm

eine Verbindung von gleich gesinnten, zu gleichem Tun vereinigten Personen (Genossen, Genossenschaftler) mit politischen, wirtschaftlichen, religiösen und sittlichen Zielen; in der Frühzeit waren Mark-, Dorf- und Gaugenossenschaften, im Mittelalter Bruderschaften, Gilden, Zünfte und die Hanse genossenschaftliche Zusammensc...
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https://www.wissen.de//lexikon/genossenschaft
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