
ist die im römischen Recht mögliche Hypothek am ganzen Vermögen eines Pfandschuldners. Sie wird teilweise in der Neuzeit in Deutschland aufgenommen. Sie verunsichert durch fehlende Offenkundigkeit das Kreditwesen, weshalb sie später beseitigt wird.Kaser § 31; Köbler, DRG 41; Wagner, H., Voraussetzungen, Vorstufen und Anfänge der römischen G...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Generalhypothek (lat.-griech., generelles Pfandrecht), ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht. S. Hypothek.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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