
ist die Gesamtheit der die Gemeinde betreffenden Rechtssätze. Im römischen Altertum erhalten die einzelnen Gemeinden in Italien zunächst eine ziemlich verschiedene Stellung als (lat.) oppidum (N.), colonia (F.) oder municipium (N.) mit teils eigener, teils römischer Verwaltung, bis vermutlich unter Caesar eine in Magistrate, Senat (lat. ordo [M...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gemeinderecht, des -es, plur. inus. das Recht, an den Freyheiten und Vorzügen einer Dorfgemeinde Theil zu nehmen Jemanden in das Gemeinderecht aufnehmen. Gemeinderecht haben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1197

Gemeinderecht , s. Gemeinde.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Regelung der Rechtsverhältnisse der Gemeinden, besonders ihrer Stellung zum Staat, ihrer Verfassung und ihrer Wirtschaft. – Die Stellung der Gemeinde zum Staat wird nach deutschem Gemeinderecht von den heute verfassungsrechtlich garantierten Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung bestimmt (Art. 28 GG). Auf der Grundlage jenes...
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https://www.wissen.de//lexikon/gemeinderecht
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