
Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gehobener_Dienst
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