Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) versteht sich als eine Unternehmung, die aus mehreren Personen besteht und deren Zweck in einem Gesellschaftsvertrag definiert ist. Rechtsgrundlage für GbRs ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Aus diesem Grund werden Gesellschaften bürgerlichen Rechts auch oft ... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42242