
Der Gastwirtsvertrag ist ein im Gesetz nicht geregelter gemischter Vertrag, der, sofern er mit Beherbergung verbunden ist (Beherbergungsvertrag), neben Elementen des Kauf- und Werklieferungsvertrags (Verköstigung) sich vornehmlich aus Miete und Dienstvertrag zusammensetzt; bei (schuldhafter) Vertrag...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Gastwirtshaftung.htm

Der Gastwirtsvertrag ist ein im Gesetz nicht geregelter gemischter Vertrag, der, sofern er mit Beherbergung verbunden ist (Beherbergungsvertrag), neben Elementen des Kauf- und Werklieferungsvertrags (Verköstigung) sich vornehmlich aus Miete und Dienstvertrag zusammensetzt; bei (schuldhafter) Vertragsverletzung steht dem Gast ein (unbeschränkter) ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gastwirtshaftung.html

Ein gemütliches Bier in der Stammkneipe, die Jacke hängt an der Garderobe. Beim Griff in die Jackentasche dann der große Schreck: Der Autoschlüssel ist weg. Oder nach dem Diner ist der teure Pelzmantel verschwunden. Doch nicht immer haftet der Wirt für den Verlust seiner Gäste. Wer bei einem Wirt ein Glas Wein trinkt, dort Essen geht oder ......
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