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Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel Logo #42000 Die Freizeichnungsklausel ist im Vertragsrecht der Oberbegriff für alle Vertragsbestimmungen, durch die die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird. In Individualverträgen kann lediglich die Haftung für Vorsatz nicht ausgeschlossen werden vgl.{§|276|bgb|juris} Abs....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel Logo #42090Bestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft (z. B. solange Vorrat reicht, gültig bis, keine Gewähr für.).
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Freizeichnungsklausel.htm

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Freizeichnungsklausel Logo #42134Freizeichnungsklausel, der vertragliche Ausschluss von gesetzlichen Haftungstatbeständen. Von Freizeichnungsklauseln wird besonders in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gebrauch gemacht. Freizeichnungsklauseln können allerdings die Haftung für vorsätzliches, Schaden stiftendes Handeln nicht aus...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Freizeichnungsklausel Logo #40050Bestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft (z. B. solange Vorrat reicht, gültig bis, keine Gewähr für…).
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Freizeichnungsklausel.html

Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel Logo #42834Mit Freizeichnungsklausel wird eine Vertragsklausel bezeichnet, mit der man sich von der Verbindlichkeit eines Angebots befreien kann. Siehe unter freibleibend.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/freizeichnungsklausel.php

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Freizeichnungsklausel Logo #42061Mit einer Freizeichnungsklausel schränkt der Anbieter die Bindung an ein Angebot ein, oder hebt dies vollständig auf. Bsp.: 'unverbindliche' Preisempfehlung, 'solange der Vorrat reicht'
Gefunden auf https://www.logistik-lexikon.de/

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Freizeichnungsklausel Logo #42871vertraglicher Haftungsausschluss, rechtswirksam nur bei dispositivem Recht und nur im Rahmen der guten Sitten; für eigenen Vorsatz unzulässig (§276 Abs. 2 BGB).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/freizeichnungsklausel
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