
Mit Fortsetzungszusammenhang wird eine Rechtsfigur bezeichnet, mit der die Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch mehrere Handlungen zu einer Handlungseinheit zusammengefasst werden kann. Das spielt eine Rolle bei der Bildung der Strafe (siehe unter Idealkonkurrenz). Der Fortsetzungszusammenhang wurde früher vom BGH vertreten. Mit Beschlu...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/fortsetzungszusammenhang.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.