[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Forstgebühr, plur. die -en. 1) Einkünste, welche der Förster aus einem Forste ziehet; z. B. Anweisegeld, Stammgeld, Schlagegeld u.s.f. 2) Zinsen oder Abgaben von den Forsthufen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2293