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Obödienz

Obödienz Logo #42000[Kirchenvermögen] - Obödienz (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) Kirchliches Sondervermögen, meist durch eine Schenkung an die Kirche entstanden. Obödienzen standen immer unter der Verwaltung eines Einzelnen, z. B. eines Mitglieds von einem Domkapitel. Auch einzelne P...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Obödienz_(Kirchenvermögen)

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Obödienz Logo #42134Obödiẹnz die, katholisches Kirchenrecht: die Gehorsamspflicht der Kleriker und Ordensangehörigen gegenüber ihren geistlichen Oberen (Papst, Bischof, Ordensoberer).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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