[Kirchenvermögen] - Obödienz (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) Kirchliches Sondervermögen, meist durch eine Schenkung an die Kirche entstanden. Obödienzen standen immer unter der Verwaltung eines Einzelnen, z. B. eines Mitglieds von einem Domkapitel. Auch einzelne P...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Obödienz_(Kirchenvermögen)

Obödiẹnz die, katholisches Kirchenrecht: die Gehorsamspflicht der Kleriker und Ordensangehörigen gegenüber ihren geistlichen Oberen (Papst, Bischof, Ordensoberer).
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