
liegt nach § 22 GWB vor, wenn ein oder mehrere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager ohne wesentlichen Wettbewerb sind oder eine überragende Marktstellung haben. Marktbeherrschung eines Unternehmens wird vermutet, wenn ein Marktanteil (Markt) von mindestens 1/3 vorliegt und ein †¢ Umsatz von minde...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065
(Missbrauchsaufsicht) Die Kooperation von Unternehmen ist zweischneidig. Einerseits wirkt diese wettbewerbsfördernd, da Unternehmen mit dem Ziel kooperieren, gegenüber ihren Konkurrenten Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, z.B. durch Kooperationen im F&E-Bereich.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42725

liegt nach § 22 GWB vor, wenn ein oder mehrere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager ohne wesentlichen Wettbewerb sind oder eine überragende Marktstellung haben. Marktbeherrschung eines Unternehmen s wird vermutet, wenn ein Marktanteil (Markt) von mindestens 1/3 vorliegt und ein Umsatz von mindestens 250 Mio. DM im Jahr getätigt wurde....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/marktbeherrschung/marktbeherrschun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.