
Ausweis von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Finanzierungsgeschäften gegenüber einem Dritten . Es handelt sich lediglich um eine Kennzeichnung, die spätere Auswertungen ermöglicht; das Hinterlegen der Forderungsmarkierung stößt keinen Prozeß mit dem Schuldner (Bank bzw. Geschäftspartner) an.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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