
Prävarikation die, der Parteiverrat.
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Prävarikation (lat.), eigentlich das Abweichen vom geraden Weg, Bezeichnung derjenigen Handlungsweise des Anklägers, zufolge deren er dem Angeklagten behilflich ist, der verdienten Strafe zu entgehen. So bedroht das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 346) den Beamten, welcher bei Ausübung der Strafgewalt oder bei Vollstreckung der Strafe mitzuwi...
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