[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Folterbank, plur. die -bänke, in den Gerichten, eine Folter, in Gestalt einer Bank, einen Inquisiten durch gewaltsame Ausdehnung der Glieder zum Bekenntnisse der Wahrheit zu bringen, zum Unterschiede von der Leiter und dem Stuhle; Nieders. Reckebank, Pienbank.
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