
eine vom Fischereiberechtigten bzw. Pächter (z. B. Angelverein) ausgestellte privatrechtliche Erlaubnis zum Fischfang; er enthält u. a. die genaue Bezeichnung des Gewässers sowie Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte, Köder und Fangmenge.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/fischereierlaubnisschein
Keine exakte Übereinkunft gefunden.