
In einigen Branchen muss auch an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet werden. So zum Beispiel im Bäckerhandwerk oder im medizinischen Bereich. Arbeitnehmer können für die an solchen Tagen geleistete Arbeit einen Zuschlag zu ihrem Lohn oder zum Gehalt vom Arbeitgeber erhalten. Dieser Zuschlag ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben und muss da...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

In einigen Branchen muss auch an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet werden. So zum Beispiel im Bäckerhandwerk oder im medizinischen Bereich. Arbeitnehmer können für die an solchen Tagen geleistete Arbeit einen Zuschlag zu ihrem Lohn oder zum Gehalt vom Arbeitgeber erhalten. Dieser Zuschlag ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben und muss da...
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