[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches Schicksalen des Substantives Bann gleichfalls Theil genommen hat. Es bedeutet nur noch, 1) zwingen, besonders in den gemeinen abergläubigen Ausdrücken: die Geister bannen, sie durch Beschwörungen zu etwas zwingen. Die Schlangen bannen. 2) Figürlich für vertreiben ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_367
Bezeichnet im Volksglauben verschiedene magische Praktiken: 1. durch Wort oder Handlung ohne direkten Kontakt einen Menschen der Bewegungsfähigkeit berauben, ihn festmachen, bis ein Gegenspruch ihn wieder losmacht. 2. Entsprechendes gilt auch für Gegenstände, die... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42081