[Achtung: Schreibweise von 1811] 2. Fehlen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und in zwey Hauptbedeutungen üblich ist. I. Aus Mangel der Erkenntniß oder aus Übereilung nicht so handeln, wie man wollte, oder wie man sollte. 1. Das vorgesetzte Ziel aus einem Versehen nicht erreichen; im Gegensatze de...
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(Text von 1910) Fehlen
1). Irren
2). Fehlen ist allgemeiner als
irren; es deutet sowohl an, daß man etwas unrichtig erkenne, etwas Falsches oder nur Scheinbares für wahr oder wirklich halte, als auch, daß man unrecht handle. Ferner kann es ebensogut ein vorsätzliches wie ein unvorsätzliches Erkenne...
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https://www.textlog.de/38029.html

(Text von 1910) Fehlen
1). Sündigen
2). Fehlen sagt man auch von unverschuldeten Übertretungen der Gesetze,
sündigen hingegen nur von verschuldeten. Der beste Mensch kann jeden Augenblick
fehlen; denn er kann aus Übereilung, aus unverschuldeter Unwissenheit und aus Irrtum unrecht ha...
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(Text von 1910) Fehlen
1). Mangeln
2). Gebrechen
3). Entstehen
4). Abgehen
5). Das
fehlt (mhd.
vælen, aus fr.
faillir, fehlen, verfehlen, täuschen, it.
fallire, mlat.
fallire, auf lat.
fallere oder vielmehr auf das Pass.
falli zurückgehend, a...
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