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Insider Logo #40018Als Insider wird jener verstanden, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzt und diese zum eigenen Vorteil durch entsprechende Börsengeschäfte fast ohne Risiko ausnutzen kann. Wer etwa...
Gefunden auf https://boersenlexikon.faz.net/insider.htm

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Insider Logo #42740Eingeweihter.
Gefunden auf https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=I&id=15403&page=1

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Insider Logo #42208jede Person, die Zugang zu nicht öffentlichen Informationen hat, die von großer Bedeutung sind für die Wertbeimessung von Kapitalmarkttiteln bzw. übertragbare Unternehmungen.
Gefunden auf https://www.deifin.de/glossar

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Insider Logo #42514Eingeweihter.
Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=I&id=15403&page=1

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Insider Logo #40206§13 WpHG bezeichnet als Insider, wer als Mitglied des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung Kenntnis von nicht öffentlich bekannten, belegten Tatsachen hat, die den Kurs erheblich beeinflus..
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

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Insider Logo #42012Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Insider jemand, der etwas weiß, was andere nicht oder noch nicht wissen. Insider ist auch jemand, der eine eventuell kursbeeinflussende Nachricht aus einem Unternehmen früher als die Masse der gegenwärtigen oder potenziellen Anteilseigner (beispielsweise Aktionäre) erhält. Will ein ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Insider Logo #42065Person, die wegen ihrer beruflichen Stellung Informationen über eine Aktiengesellschaft früher als andere Personen erfährt. Insider sind nach § 13 Wertpapierhandelsgesetz Personen, die als Organmitglied eines Emittenten, Kapitaleigner eines Emittenten oder durch ihre berufliche oder vertragliche Bez...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Insider Logo #42101Personen, die kursrelevante Informationen über eine Aktiengesellschaft früher erhalten als die Öffentlichkeit. Typische Insider sind Mitarbeiter bei Banken und Börsen. Aus dieser Stellung Vorteile bei Börsengeschäften zu ziehen ist strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

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Insider Logo #42133Personen, welche beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Position einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen gegenüber anderen haben, nennt man 'Insider'. Diese dürfen ihr Wissen nicht für Börsengeschäfte nutzen oder weitergeben, da dies illegal ist. Hiervon sind besonders...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

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Insider Logo #42134Insider der, jemand, der bestimmte Dinge, Verhältnisse (z. B. in einer Gruppe) als Eingeweihter genau kennt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Insider Logo #42219Personen, welche beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Position einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen gegenüber anderen haben, nennt man 'Insider'. Diese dürfen ihr Wissen nicht für Börsengeschäfte nutzen oder weitergeben, da dies illegal ist. Hiervon sind besonders...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

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Insider Logo #42257Jemand, der aufgrund seiner beruflichen Position früher als die breite Öffentlichkeit Informationen erhält, die für die Entwicklung des Aktienkurses des jeweiligen Unternehmens große Auswirkungen haben kann
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

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Insider Logo #42306Das österreichische Börsegesetz unterscheidet zwei Typen von Insidern: Primärinsider sind Personen, die entweder auf Grund ihres Berufes oder einer Kapitalbeteiligung Zugang zu einer Insiderinformation haben. Sekundärinsider sind Personen, die eine Insiderinformation erhalten oder in Erfahrung gebracht haben.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

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Insider Logo #42523Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42523

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Insider Logo #42664Ein Witz, den nur der Erschaffer und die Leute, die bei der Erschaffung anwesend waren, verstehen
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42664

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Insider Logo #42719Bezeichnung für eine Person, die innerhalb eines Unternehmens eine Vertrauensstellung einnimmt und über wichtige, nicht allgemein zugängliche Informationen verfügt. In verschiedenen Ländern bestehen gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung missbräuchlicher Insider-Transaktionen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Insider Logo #42487Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42487

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Insider Logo #42042Fondsmanager sollten über ihre Märkte gut informiert sein und diesen Informationsvorsprung für ihr Anlagegeschäft ausnutzen, sie sind Insider. Allerdings dürfen an der Börse tätige Personen ihre Position nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen. Das ist zum Beispiel der...
Gefunden auf https://www.financescout24.de/wissen

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Insider Logo #42732Person, die kursrelevante Informationen über ein Wertpapier früher als die Öffentlichkeit erfährt. Quelle: HSBC Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
Gefunden auf https://www.fit4fonds.de/Insider/

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Insider Logo #42050Person, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung gegenüber dem normalen Aktionär hat, etwa ein leitender Angestellter in einer Aktiengesellschaft. Insiderwissen darf nicht zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: A...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Insider.html

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Insider Logo #42428(engl. für: Eingeweihter) Bezeichnung für Personen, die zum Beispiel aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist strafbar.
Gefunden auf https://www.investor.bayer.de/aktie/glossar/

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insider Logo #42834= Jemand der aufgrund seiner Position über nicht öffentliche Kenntnisse verfügt. die Nutzung dieser Kenntnisse im Bereich des Wertpapierhandels ist verboten.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/en.insider.php

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Insider Logo #42709(Börse & Finanzen) 1. Ein Insider ist ein Käufer von Aktien, der Zugang zu vertraulichen Informationen hat, die anderen Anlegern nicht zur Verfügung stehen. 2. Ein Insider ist ein Person mit Zugang zu Informationen, die der Allgemeinheit verborgen bleiben...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/2231/insider/

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Insider Logo #42880Eine Person, die im Zusammenhang mit Börsengeschäften auf Grund ihrer Tätigkeit in den Besitz von kursrelevanten Information en gelangt, bevor diese der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierunter können vor allem Bankangestellte, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater fallen. Die Nutzung dieser Information en für p...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/insider/insider.htm

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Insider Logo #42871eine Person, die eine Institution (Verwaltungsbehörde, Aktiengesellschaft u. a.) von innen her kennt, weil sie in dieser arbeitet oder zu ihr Zugang hat. Insider erlangen auf diese Weise Informationen, die andere noch nicht haben, und verfügen so über einen Informationsvorsprung. Die Ausnutzung von Insiderinformationen zum eigenen Vorteil o......
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/insider
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