
Als Insider wird jener verstanden, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzt und diese zum eigenen Vorteil durch entsprechende Börsengeschäfte fast ohne Risiko ausnutzen kann. Wer etwa...
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https://boersenlexikon.faz.net/insider.htm

Eingeweihter.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=I&id=15403&page=1

jede Person, die Zugang zu nicht öffentlichen Informationen hat, die von großer Bedeutung sind für die Wertbeimessung von Kapitalmarkttiteln bzw. übertragbare Unternehmungen.
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https://www.deifin.de/glossar

Eingeweihter.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=I&id=15403&page=1

§13 WpHG bezeichnet als Insider, wer als Mitglied des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung Kenntnis von nicht öffentlich bekannten, belegten Tatsachen hat, die den Kurs erheblich beeinflus..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Insider jemand, der etwas weiß, was andere nicht oder noch nicht wissen. Insider ist auch jemand, der eine eventuell kursbeeinflussende Nachricht aus einem Unternehmen früher als die Masse der gegenwärtigen oder potenziellen Anteilseigner (beispielsweise Aktionäre) erhält. Will ein ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Person, die wegen ihrer beruflichen Stellung Informationen über eine Aktiengesellschaft früher als andere Personen erfährt. Insider sind nach § 13 Wertpapierhandelsgesetz Personen, die als Organmitglied eines Emittenten, Kapitaleigner eines Emittenten oder durch ihre berufliche oder vertragliche Bez...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Personen, die kursrelevante Informationen über eine Aktiengesellschaft früher erhalten als die Öffentlichkeit. Typische Insider sind Mitarbeiter bei Banken und Börsen. Aus dieser Stellung Vorteile bei Börsengeschäften zu ziehen ist strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Personen, welche beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Position einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen gegenüber anderen haben, nennt man 'Insider'. Diese dürfen ihr Wissen nicht für Börsengeschäfte nutzen oder weitergeben, da dies illegal ist. Hiervon sind besonders...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Insider der, jemand, der bestimmte Dinge, Verhältnisse (z. B. in einer Gruppe) als Eingeweihter genau kennt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Personen, welche beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Position einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen gegenüber anderen haben, nennt man 'Insider'. Diese dürfen ihr Wissen nicht für Börsengeschäfte nutzen oder weitergeben, da dies illegal ist. Hiervon sind besonders...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Jemand, der aufgrund seiner beruflichen Position früher als die breite Öffentlichkeit Informationen erhält, die für die Entwicklung des Aktienkurses des jeweiligen Unternehmens große Auswirkungen haben kann
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Das österreichische Börsegesetz unterscheidet zwei Typen von Insidern: Primärinsider sind Personen, die entweder auf Grund ihres Berufes oder einer Kapitalbeteiligung Zugang zu einer Insiderinformation haben. Sekundärinsider sind Personen, die eine Insiderinformation erhalten oder in Erfahrung gebracht haben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42523

Ein Witz, den nur der Erschaffer und die Leute, die bei der Erschaffung anwesend waren, verstehen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42664

Bezeichnung für eine Person, die innerhalb eines Unternehmens eine Vertrauensstellung einnimmt und über wichtige, nicht allgemein zugängliche Informationen verfügt. In verschiedenen Ländern bestehen gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung missbräuchlicher Insider-Transaktionen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42487

Fondsmanager sollten über ihre Märkte gut informiert sein und diesen Informationsvorsprung für ihr Anlagegeschäft ausnutzen, sie sind Insider. Allerdings dürfen an der Börse tätige Personen ihre Position nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen. Das ist zum Beispiel der...
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https://www.financescout24.de/wissen

Person, die kursrelevante Informationen über ein Wertpapier früher als die Öffentlichkeit erfährt. Quelle: HSBC Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
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https://www.fit4fonds.de/Insider/

Person, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung gegenüber dem normalen Aktionär hat, etwa ein leitender Angestellter in einer Aktiengesellschaft. Insiderwissen darf nicht zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: A...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Insider.html

(engl. für: Eingeweihter) Bezeichnung für Personen, die zum Beispiel aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist strafbar.
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https://www.investor.bayer.de/aktie/glossar/

= Jemand der aufgrund seiner Position über nicht öffentliche Kenntnisse verfügt. die Nutzung dieser Kenntnisse im Bereich des Wertpapierhandels ist verboten.
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https://www.lexexakt.de/glossar/en.insider.php
(Börse & Finanzen) 1. Ein Insider ist ein Käufer von Aktien, der Zugang zu vertraulichen Informationen hat, die anderen Anlegern nicht zur Verfügung stehen. 2. Ein Insider ist ein Person mit Zugang zu Informationen, die der Allgemeinheit verborgen bleiben...
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https://www.onpulson.de/lexikon/2231/insider/

Eine Person, die im Zusammenhang mit Börsengeschäften auf Grund ihrer Tätigkeit in den Besitz von kursrelevanten Information en gelangt, bevor diese der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierunter können vor allem Bankangestellte, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater fallen. Die Nutzung dieser Information en für p...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/insider/insider.htm

eine Person, die eine Institution (Verwaltungsbehörde, Aktiengesellschaft u. a.) von innen her kennt, weil sie in dieser arbeitet oder zu ihr Zugang hat. Insider erlangen auf diese Weise Informationen, die andere noch nicht haben, und verfügen so über einen Informationsvorsprung. Die Ausnutzung von Insiderinformationen zum eigenen Vorteil o......
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https://www.wissen.de//lexikon/insider
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