
nicht allgemein zugängliches Wissen.
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https://www.deifin.de/glossar

Eine Insiderinformation ist nach § 13 WpHG eine konkrete Information: (1) über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich (2) auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere selbst bezieht und die (3) geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erhe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Insiderinformationen sind Informationen über vertrauliche Tatsachen, die mit einem Wertpapier oder Emittenten in Zusammenhang stehen und die geeignet sind, den Kurs des Wertpapieres erheblich zu beeinflußen, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt werden. Das Ausnützen von Insiderinformationen z.B. zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren ist nach ö...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

Als Insiderinformation wird gemäß § 13 WpHG eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände bezeichnet, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/insiderinformation.php
(Börse & Finanzen) Insiderinformation sind Informationen, die für den Anleger sehr nützlich wären, aber nur jenen zugänglich ist, die in persönlichem Kontakt zu dem Unternehmen stehen...
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https://www.onpulson.de/lexikon/2234/insiderinformation/
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