
Kenntnisse über kursrelevante Informationen bei Aktiengesellschaften, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Das Ausnutzen von Insiderinformationen für Börsengeschäfte ist ebenso strafbar wie die Verbreitung dieses Wissens im Bekanntenkreis.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Informationen bzgl. eines Emittenten, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und die bei öffentlicher Bekanntgabe eine kursbeeinflussende Wirkung entfalten würden.
Gefunden auf
https://www.investmentfonds.de/glossar_Insiderinformationen.html
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