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Fallrecht Logo #42000 Fallrecht (engl.: case law) ist eine Methode der Rechtsfindung, die im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt wird. Im Unterschied zum römisch-europäischen Rechtssystem stützt sich die Rechtsfindung auf Tradition und Präzedenzfälle, die aus früherer Rechtsprechung entstammen. == Grundlagen == Grundlegendes Problem beider Rechtsordnungen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht

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Fallrecht Logo #42015ist die auf richterlichen Entscheidungen beruhende Rechtsordnung. F. sind das klassische römische Recht und dasenglische
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Fallrecht Logo #42134Fallrecht, Rechtsordnung, die auf richterlichen Entscheidungen exemplarischer Fälle beruht, sich künftig an diesen ausrichtet und durch sie fortgebildet wird, z. B. das Case Law des angloamerikanischen Rechts. Der Gegensatz ist das Gesetzesrecht, das Sachverhalte allgemein und losgelöst vom Einzelfa...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Fallrecht Logo #42834Mit Fallrecht (engl. case law) wird ein System der Rechtsfindung bezeichnet, das seine Entscheidungen nicht auf Gesetze, sondern auf vorhergehende Entscheidungen, sog. Präzedenzfälle, stützt. Im Fallrecht gilt das stare decicis. Im deutschen Rechtssystem spielt Fallrecht nur im Bereich des Richterrechts eine Rolle.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/fallrecht.php

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Fallrecht Logo #42295Fallrecht (Jus recadentiae oder revolutionis), das partikularrechtlich, z. B. in den ehemaligen Herzogtümern Berg und Jülich, geltende Recht, wonach Güter je nach ihrem Herkommen auf die väterliche oder auf die mütterliche Verwandtschaft des Erblassers vererben (paterna paternis, materna maternis). Nur wenn sich auf der einen Seite keine succe...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Fallrecht Logo #42871(Recht/allgemein) eine Rechtsordnung, die nicht auf abstrakten gesetzlichen Regelungen ( Gesetzesrecht ), sondern auf konkreten richterlichen Entscheidungen (Präjudizien) aufbaut; besonders in England.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/fallrecht-rechtallgemein

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Fallrecht Logo #42871(Rechtsgeschichte) Art des germanischen Erbrechts, bei der das Vermögen des nachkommenlosen Erblassers entsprechend seiner Herkunft an die Vater- oder Muttersippe zurückfällt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/fallrecht-rechtsgeschichte
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