
Als Existenzvernichtungshaftung (Haftung für einen existenzvernichtenden Eingriff) bezeichnet man eine Rechtsfigur im deutschen Recht, nach welcher die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ausnahmsweise für eine Überschuldung der Gesellschaft haften. Im Grundsatz ist das Vermögen der Gesellschaft vom Vermögen der Gesellschafter getrennt. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzvernichtungshaftung
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