
Klagehäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ("objektive Klagehäufung") und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ("subjektive Klagehäufung", meistens "Streitgenossenschaft"). == Objektive Klagehäufung == Eine objektive Klagehäufung, in de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Klagehäufung

Das Verfolgen mehrerer Klagebegehren in einem verwaltungsge- richtl. Verfahren. Nur zulässig unter den Voraussetzungen des § 44 VwGO. Zu unterscheiden sind die kumulativen Anträge (wenn der Kläger mehrere Anträge nebeneinander geltend macht) von den Eventualanträgen (wenn der Kläger neben einem Hauptbegehren...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Siehe unter Klagenhäufung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/klagehaeufung.php
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