
stellt die im Zivilschutzgesetz geregelte Aufgabe des Bundes dar, die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung mit geeigneten Einsatzfahrzeugen zu ergänzen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42361
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