
Ein Cellerar ist, insbesondere in den nach den benediktinischen Regeln geführten Klöstern, sowie auch in Stiften und Domkapiteln, der oder die für die wirtschaftlichen Belange des Klosters bzw. Stifts/Kapitels Zuständige. Der Begriff stammt aus dem römischen Haushaltswesen und kam im Italien der Spätantike für den Funktionsträger eines Klo...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Cellerar

Bezeichnung für den besonders in Klöstern der Benediktiner Verantwortlichen für die wirtschaftlichen Belange. Das Amt ist schon in der Regel des Heiligen Benedikt von Nursia (um 530 n. Chr.) beschrieben, die bis ins 12. Jahrhundert für das Klosterleben maßgeblich war. Der Cellerar ist für Vorratshaltung, die Ausgabe von Nahrungsmitteln u...
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https://glossar.wein.plus/cellerar

(Cellerarius) Nach der Regel des hl. Benedikt Bezeichnung für den Mönch, der mit der Wirtschaftsverwaltung des Klosters beauftragt ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056
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