Ergänzungspflegschaft Bedeutung

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Ergänzungspflegschaft

Ergänzungspflegschaft Logo #42000 Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht ({§|1909|bgb|juris} BGB); im Gegensatz zur Vormundschaft, die einen vollständigen juristischen Ersatz für die elterliche Sorge darstellt. Wegen der...
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