
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht ({§|1909|bgb|juris} BGB); im Gegensatz zur Vormundschaft, die einen vollständigen juristischen Ersatz für die elterliche Sorge darstellt. Wegen der...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ergänzungspflegschaft
Keine exakte Übereinkunft gefunden.