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Beratungsgebühr

Beratungsgebühr Logo #42000 Die Beratungsgebühr ist ein Gebührentatbestand aus dem deutschen Recht der Vergütung der Rechtsanwälte. Gesetzlich ist die Beratungsgebühr gegenwärtig in § 34 RVG geregelt. Diese zum 30. Juni 2006 in Kraft getretene Regelung unterscheidet sich deutlich von den vorherigen Normierungen. Sowohl in der bis 2004 geltenden Bundesrechtsanwaltsgeb
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungsgebühr

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Beratungsgebühr Logo #42834Gemäß VV Nr. 2100 a.F. konnte bis 30.6.2006 eine Beratungsgebühr abgerechnet werden. Der Rahmen war von 0,1 bis 1,0, die Mittelgebühr damit bei 0,55. Ab 1.7.2006 ist an Stelle der Nr. 2100 § 34 RVG getreten, der eine Deckelung bei 250,- bzw. 190,- Euro bei der Erstberatung von Verbrauchern vorsieht.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/beratungsgebuehr.php
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