
Erfüllungsinteresse (= Erfüllungsschaden = positives Interesse) ist das Interesse eines Geschädigten so gestellt zu werden, als sei ordnungsgemäß erfüllt worden, während in Wirklichkeit das betreffende Rechtsgeschäft nicht zustande kam, rückwirkend nichtig wurde (z.B. infolge Anfechtung) oder infolge einer Pflichtverletzung des Schuldners...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erfüllungsinteresse

Kann ein Vertragspartner seine im Vertrag festgelegte Leistung nicht erbringen, so muss er das Erfüllungsinteresse des anderen Vertragspartners ersetzen. Der nichtleistende Vertragspartner muss dafür sorgen, dass der andere so dasteht, wie er dastehen würde, als wenn der Vertrag geschlossen worden wäre. Beispiel: A und B schließen einen wirksa...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Mit Erfüllungsinteresse bezeichnet man das Interesse, das die geschädigte Partei an der Erfüllung des Vertrages hatte. Ist das Erfüllungsinteresse zu ersetzen, ist die geschädigte Vertragspartei, so zu stellen als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. D.h. sind z.B. der Gewinn zu ersetzen, denn die geschädigte Partei bei Erfüllu...
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https://www.lexexakt.de/glossar/erfuellungsinteresse.php
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