
ist allgemein der durch lange Erbfolge im Eigentum einer Familie stehende bäuerliche Hof. Im Dritten Reich wird für den Eigentümer des vom Reichserbhofgesetz (1933-47) erfassten Erbhofs die Testierfreiheit eingeschränkt.. Lit.: Köbler, DRG 239
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Erbhof, Höferecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ein landwirtschaftlicher Betrieb, der dem Erbrecht des Reichserbhofgesetzes von 1933 (aufgehoben am 20. 2. 1947) unterworfen war. – In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt jetzt die Höfeordnung vom 24. 4. 1947 in der Fassung vom 26. 7. 1976; ähnliche Vorschriften gelten u. a. in Rheinland-Pfalz und im Lande...
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https://www.wissen.de//lexikon/erbhof
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