
Erbgesesser (auch erbansässiger Einwohner und Ähnliche) im historischen Recht sinnverwandt mit angesessen, bezeichnet den Besitz eines Grundeigentums, das an die Nachkommen uneingeschränkt vererbbar ist. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutun...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erbgesesser, der, -s, -, erbansässiger Einwohner, Kulturgeschichte: andere Bezeichnung für Angesessener, der ein Grundeigentum besaß, das an die Nachkommen uneingeschränkt vererbbar war. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besond...
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