
Als Rest der alten Sippenvormundschaft war der Familienrat ein dem französischen Familienrecht des Code Civil (Conseil de famille, §§ 405 ff) entlehntes Institut im Vormundschaftswesen. Er wurde unter Vorsitz des örtlichen Friedensrichters in einzelnen vormundschaftlichen Angelegenheiten besonders zusammengesetzt und einberufen und hatte die I...
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Früher war der Familienrat eine Einrichtung des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Familienrat konnte vom Vormundschaftsgericht eingesetzt werden, wenn der Vater oder die eheliche Mutter des Mündels ihn in seinem letzten Willen angeordnet hatte.
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Familienrat (Conseil de famille), die Versammlung der Mitglieder einer Familie zum Zweck der Beratung über Familienangelegenheiten; ein in seinen Anfängen schon den alten Römern und Germanen bekanntes, aber in seiner vollständigen Organisation dem neuern französischen Familienrecht eigentümliches, das Vormundschaftswesen betreffendes Institut...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

bis 1979 Organ des Vormundschaftsrechts der Bundesrepublik Deutschland zur Mitwirkung bei der Führung einer Vormundschaft oder Pflegschaft.
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