
Der Kirchvater (auch Kirchenvater, Kirchenmeister, Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener) war ein gewählter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer gemeinsam folgende Aufgaben wahrnahm: Häufig gab es zwei Kirchväter. „Kirchvater“ ist eine historische Form des kirchlichen Leitungsamte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchvater

Kirchvater, im historischen Recht andere Bezeichnung für Altarmann. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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