
Mitglied einer Börsenorganisation, das zwar eigene und auch Kundengeschäfte, aber keine Geschäfte für Nicht-Clearing-Mitglieder (NCM) abwickeln darf.
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https://www.deifin.de/glossar

Mitglied der Clearing-Stelle einer Börse, welches dazu berechtigt ist, das Clearing der eigenen Geschäfte, der Geschäfte von konzernverbundenen Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz und der Geschäfte seiner Kunden durchzuführen. English: Direct clearing member
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012
(Börse & Finanzen) Das Direct-Clearing-Mitglied (DCM) ist als Mitglied der Clearingstelle einer Terminbörse dazu berechtigt, das Clearing der eigenen Geschäfte und das seiner Kunden durchzuführen. © Deutsches Derivate Institut
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https://www.onpulson.de/lexikon/6309/direct-clearing-mitglied/
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