
Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste. Das Dimissoriale wird vom Pastor oder Pfarrer der eigenen Ortsgemeinde ausgestellt. Solch eine...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dimissoriale

Dimissoriale das, im Kirchenrecht (beider Konfessionen) gebräuchliche Bezeichnung für die Freistellung von der örtlichen Zuständigkeit eines Geistlichen, wenn die Vornahme einer Amtshandlung durch einen anderen Geistlichen gewünscht wird. Siehe auch [litterae dimissoriae].
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Überweisung einer Amtshandlung an eine andere Gemeinde
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

amtliche Erklärung eines Pfarrers, mit der er eine ihm zustehende Amtshandlung einem anderen überlässt.
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https://www.wissen.de//lexikon/dimissoriale
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