
Dienstgehalt (Diensteinkommen, Besoldung), das mit einer amtlichen Stellung verbundene regelmäßige und im voraus festgestellte Einkommen. Zum D. werden nicht gerechnet: Tagegelder, Gebühren, Remunerationen, Reisekosten u. dgl., auch kommen diese Nebeneinnahmen bei Feststellung des pensionsfähigen Diensteinkommens nicht mit in Betracht. In Bayer...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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