
Dereliktion (lat., Aufgabe des Besitzes) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer. == Deutschland == Sie geschieht nach deutschem Sachenrecht bei beweglichen Sachen gem. {§|959|bgb|juris} BGB durch Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen. Die Sache wird dadurch herrenlos, ...
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Lateinischer Rechtsbegriff, der die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer bezeichnet. Die Dereliktion ist für bewegliche Sachen in § 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie setzt zweierlei voraus: Der Eigentümer gibt den Besitz an der Sac...
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(lat.) 'die Zurücklassung'. Unter Dereliktion versteht man die willentliche Aufgabe des Besitzes oder des Eigentums, indem der Berechtigte für jeden Dritten zu verstehen gibt, dass er an einer bestimmten Sache nicht mehr interessiert ist. Liegt ein solches Verhalten vor, so kann jeder Dritter die Sache nehmen und sie behalten. Am deutlichsten wir...
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Dereliktion die, Besitzaufgabe in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten (herrenlose Sache).
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Eigentumsaufgabe
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Dereliktion ist die lateinische Bezeichnung für die Eigentumsaufgabe.
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https://www.lexexakt.de/glossar/dereliktion.php

Dereliktion (lat.), Verlassung; das Verlassen, Aufgeben einer Sache seitens des bisherigen Eigentümers ohne gleichzeitige ûbertragung auf einen andern.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Recht die freiwillige Aufgabe des Eigentums an einer beweglichen Sache; die aufgegebene Sache wird herrenlos (§ 959 BGB).
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