Deichpflichtig Bedeutung

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Deichpflichtig

Deichpflichtig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. zur Erhaltung eines Deiches verpflichtet; deichbandspflichtig. Ein Deichpflichtiger wird auch ein Deichhalter, Deich-Interessent, Deichherr, genannt.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_379
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