[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Deichpflicht, plur. die -en, die Verbindlichkeit in Ansehung der Erhaltung eines Deiches.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_378

= öffentlich-rechliche Verpflichtung der Mitglieder eines Deichverbandes, Leistungen zu erfüllen, um den das Verbandsgebiet schützenden Hauptdeich ordnungsgemäß zu erhalten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Öffentlichrechtliche Verpflichtung der Mitglieder eines Deichverbandes, Leistungen zu erfüllen, um den das Verbandsgebiet schützenden Hauptdeich ordnungsgemäß zu erhalten.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Deichpflicht. In den Küstenlandschaften der Deutschen Bucht wurden Gebiete zur Neulandgewinnung und zum Schutz vor hochgehenden Fluten eingedeicht. Jeder Landbesitzer im Koog (dem eingedeichten Gebiet), gleich ob Adliger, Bauer oder Kirchenmann, hatte für Errichtung und Instandhaltung eines Deichabs...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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