[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. im Kriege, in den Städten und Dörfern einer Gegend ausruhen, oder dabey beysammen bleiben, damit man nicht von dem Feinde überfallen werde; und da ist es so wohl dem Campiren als dem Beziehen der Winterquartiere entgegen gesetzet. Bey dem Cantoniren gehet der Dienst wie i...
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