
Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bodmerei

ist die Beleihung eines Schiffes in der Form, dass mit seinem Verlust die Zahlungspflicht entfällt. Der B. geht das griechisch-römische Seedarlehen voraus (lat. fenus [N.] nauticum). Im Hochmittelalter wird auf Grund unbekannter Entwicklung die Verpfändung des der Seegefahr ausgesetzten Schiffes oder Schiffsteiles (bodeme, Boden) vorausgesetzt (...
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Bodmerei, Darlehensaufnahme durch den Kapitän eines Seeschiffes in Notfällen gegen Verpfändung von Schiff oder Fracht; durch moderne Nachrichten- und Bankverbindungen heute bedeutungslos.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bodmerei (ndl. Bodmerij; zu bodeme = Schiffsboden, welcher pars pro toto für Schiff samt Ladung stand). Seit dem SMA. im Seehandelsrecht übliches Darlehensgeschäft, bei dem der Gläubiger gegen hohe Zinsen (20% - 40%) das Risiko beim Verlust des Schiffes oder der Schiffsladung trug. Rückzahlung des D...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à  la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von "Boden", d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs), im Seehandelsrecht der Darlehnsvertrag, vermöge dessen der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfä...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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