
Als Bibliotheksgesetz bezeichnet man eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb und den Unterhalt von Bibliotheken durch die öffentliche Hand. Oft wird – wie z. B. im Bibliothekswesen Irlands – durch ein Bibliotheksgesetz auch eine Körperschaft zur Förderung des Bibliothekswesens konstituiert. Mehr als die Hälfte der EU-Länder verfügt
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bibliotheksgesetz
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