[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ekelhaft machen, Ekel, d. i. hohen Grad der Abneigung, des Widerwillens gegen etwas erwecken, mit der dritten Endung der Person. Jemanden eine Speise verekeln. Das verekelt mir die Welt. Daher die Verekelung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_236