Bewegliche Sache Bedeutung

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Bewegliche Sache

Bewegliche Sache Logo #42834Beweglich sind alle Sachen die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind (RG 55, 284; RG 87, 51). Strafrecht Unabhängig von der Definition im BGB ist eine Sache beweglich, wenn sie tatsächlich fortbewegt werden kann.
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