
Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV) gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz dient dazu, die Kosten zu decken, die durch Amtshandlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen seiner Kontrollaufgaben und -befugnisse entstehen. == Weblinks == ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Betäubungsmittel-Kostenverordnung

Abk. BtMKostV (Definition) Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung regelt die Kosten für die Antragsbearbeitung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die, im Falle der Zurückweisung oder des Widderufes einer Zurückweisung, dem Antragsteller auferlegt wird. siehe auch Betäubungsmit...
Gefunden auf
https://flexikon.doccheck.com/Bet%C3%A4ubungsmittel-Kostenverordnung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.