
Gezogener Wechsel vom Standpunkt des Gläubigers.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Erhält der Verkäufer von einem Kunden einen akzeptierten Wechsel, dann hat er gegenüber dem Kunden eine Wechselforderung, die im Rechnungswesen als Besitzwechsel bezeichnet wird.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Der sogenannte Besitzwechsel ist ein gezogener Wechsel, bei dem der Besitzer der Gläubiger der Forderung ist. Erhält z. B. der Verkäufer vom Käufer zur Begleichung von Verbindlichkeiten einen akzeptierten Wechsel, so hat er gegenüber diesem Kunden eine Wechselforderung, die auch als Besitzwechsel bezeichnet wird. Als Synonym für Besitzwechsel...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der sogenannte Besitzwechsel ist ein gezogener Wechsel, bei dem der Besitzer der Gläubiger der Forderung ist. Erhält z. B. der Verkäufer vom Käufer zur Begleichung von Verbindlichkeiten einen akzeptierten Wechsel, so hat er gegenüber diesem Kunden eine Wechselforderung, die auch als Besitzwechsel bezeichnet wird. Als Synonym für Besitzwechsel...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Besitzwechsel oder Rimessen ist ein Wechsel, bei dem der Wechel-Besitzer der Gläubiger ist.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/besitzwechsel.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.