
Die Reichskanzlei war die Behörde des Reichskanzlers des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. Seit 1875 hatte sie ihren Sitz in der sogenannten „Alten Reichskanzlei“ in der Berliner Wilhelmstraße 77, dem ehemaligen Palais des Fürsten Anton Radziwill, auch „Palais Radziwill“, „Palais Schulenburg“ oder „Reichskanzlerpalais“ genann...
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ist die Kanzlei des Reiches bzw. Hofes. Ihr steht 870 erstmals, seit 965 auf Dauer, seit dem 11. Jh. als Reichserzkanzler der Erzbischof von Mainz vor. Seit Beginn des 17. Jh.s hat die R. ihren festen Sitz in Wien. Im zweiten Deutschen Reich ist (seit 1879) die R. die Geschäftsstelle des Leiters der Reichsregierung.Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG ...
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Reichskanzlei, 1) im Heiligen Römischen Reich: Kanzlei, Kanzler; 2) im Deutschen Reich: 1878/79† †™1945 das Büro des Reichskanzlers.
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Reichskanzlei. Die Ausfertigung königlicher Urkunden und Verträge unterlag der Zuständigkeit der Reichskanzlei, die seit der sächsischen Kaiserzeit vom Erzbischof von Mainz als 'archicancellarius sacri imperii per Germaniam' geleitet wurde. Da dieser jedoch häufig nicht bei Hofe anwesend war, lag di...
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Reichskanzlei , s. Reichsbehörden.
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(Mittelalter und frühe Neuzeit) im römisch-deutschen Reich die vom Erzkanzler geleitete Behörde.
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(Neuzeit: Norddeutscher Bund) im Norddeutschen Bund 1867 als Bundeskanzleramt gegründete Zentralbehörde.
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(Neuzeit: Reich) im Deutschen Reich von 1871 durch Abtrennung der Reichsämter verkleinerte Zentralbehörde.
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(Weimarer Republik) in der Weimarer Republik und 1933 – 1945 eine eigene Behörde, nach 1919 mit einem Staatssekretär, nach 1937 mit einem Minister besetzt.
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