
B.-A. (auch: Viermächte-Abkommen über Berlin) bezeichnet die im Zuge der Entspannungspolitik 1971 von den Alliierten (F, GB, UdSSR, USA) mit dem Ziel praktischer Erleichterungen getroffenen Regelungen über: a) die unveränderte Gesamtverantwortung der Alliierten für ganz Berlin, b) die Verpflichtungen der UdSSR in bezug auf den zivilen Transitv...
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