
Der Berichterstattervermerk (früher: Aktenvermerk) bezeichnet an deutschen Gerichten die handschriftliche Notiz der Bekundungen eines Zeugen durch den Berichterstatter, also den sachbearbeitenden Richter, an Stelle einer förmlichen Protokollierung von Zeugenaussagen. Dieser sog. Berichterstattervermerk bietet erhebliche Verfahrensvorteile, weil ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Berichterstattervermerk
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