
Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Neben dem Bergregal galt auch das Münzregal als wichtiges landesherrliches Privileg und war eine Folge aus dem Bergregal. == Ge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bergregal

Bergregal , s. Bergrecht, S. 740.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

1158 (Ronkallische Konstitution) bis zum 19. Jahrhundert geltendes Recht von Königen, Kaisern, Adligen oder sonstigen Gebietseignern, 10% der im Territorium gewonnenen Bodenschätze einzufordern. Unterschieden wird niederes (Zink, Eisen, Zinn und Kupfer) und höheres Bergregal (Gold, Silber, Salz).
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